Marke, Logo und Signet – Alles das Gleiche?


Hand malt das Wort Brand in die Wand

Der Begriff Signet leitet sich von dem lateinischen Wort „Signum“ ab, was Zeichen bedeutet und für eine Unterschrift oder ein Siegel (Bildhafte Darstellung) stehen kann. Es ist oft sehr abstrakt in der Darstellung und steht zunächst alleine für sich. Ein Signet (auch Bildzeichen) ist also ein grafisch, typografisch oder numerisch stark vereinfachtes/stilisiertes Zeichen. Die Verbindung zu einem bestimmten Unternehmen, einer bestimmten Person, Organisation oder Namen wird erst durch die Verbreitung im Zusammenhang mit dem Firmennamen und den Produkten oder Dienstleistungen „erlernt“. „Erlernt“ deshalb weil der Betrachter/Kunde zuerst diese Verbindung herstellen und diese dann durch häufige Wiederholung erlernen und gedanklich abspeichern muss. Bekannte Beispiele für ein Signet sind der Mercedes-Stern, die Shell-Muschel oder der Nike-Haken (aka „Swoosh“). Ein Signet ist dazu gedacht, ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen zu identifizieren und es gegen seine Mitbewerber deutlich abzugrenzen. Zudem wird es oft als Kennzeichnung besonderer Qualität gesehen. Ein alleiniger Einsatz eines Signets empfiehlt sich also eher für marktstarke, weit verbreitete Unternehmen. Ein kombiniertes Zeichen aus Namen und Signet ist deshalb die sinnvollere Variante für weniger bekannte Unternehmen, hier dient das Signet als zusätzlicher Blickfang.

Der Begriff Logo leitet sich von dem griechischen Wort „logos“ ab, dies bedeutet „Wort/Rede“, besteht also aus einem Wort oder einem Wortbestandteil. Das Logo oder die „Wortmarke“ ist somit eine wiederkehrende, zusammengefügte Zahlen- oder Buchstabenkombination. Diese wird mit möglichst einzigartigen Merkmalen versehen, um die Schwerpunkte und Vorzüge eines Unternehmens oder einer Einrichtung zu verdeutlichen. Ein Logo kann nie nur aus einem Signet/Bildzeichen bestehen.

Bei den Logos unterscheidet man grundsätzlich 4 Arten.

Das Buchstabenzeichen

Einzelne Buchstaben (oft Abkürzungen) die alleine noch  kein Logo ergeben, erst eine charakteristische Gestaltung kann Originalität und Unverwechselbarkeit für den Betrachter schaffen. Bekannte Beispiele hierfür sind IBM, ADAC und LEGO oder C&A.

Das Wortzeichen

Eine der gängigsten Formen bei der Gestaltung eines Logos, bedient sich des Namens des Unternehmens des Produktes oder der Dienstleistung. Auch hier sehr wichtig ist die charakteristische Ausgestaltung des Schriftzuges um Ihm genügend Individualität zu verleihen. Bekannte Beispiele hierfür sind der Coca-Cola-, der CASIO-, der CANON- oder der IKEA-Schriftzug.

Das Zahlzeichen

Findet eher selten gebrauch, da der Merkvorgang des Betrachters wesentlich länger dauert um eine Zahl mit einer Firma, einem Produkt oder einer Dienstleistung in Verbindung zu bringen, da Zahlen beim Lesen lediglich ihren Wert an den Leser weitergeben. Buchstaben hingegen können dem Leser hingegen deutlich mehr vermitteln. Bekannte Beispiele hierfür sind Beispielsweise das Kabel-1-Logo, das Pro-7-Logo oder das Hannover-96-Logo.

Das kombinierte Zeichen

Die für die meisten Anwendungsbereiche beste Lösung, da durch die Kombination aus Wort-, Buchstaben- oder Zahlzeichen mit einem Signet/Bildzeichen die Merkfähigkeit für den Betrachter deutlich erhöht wird. Der Betrachter verbindet jetzt die beiden optischen Reize von Bild- und Wortzeichen mit dem Unternehmen, dem Produkt oder der Dienstleistung und kann sich so später einfacher daran erinnern.  Zudem kann durch eine Kombination eine noch bessere Abgrenzung zu anderen Unternehmen oder Produkten erzielt werden. Zusätzlich dient das Signet als Blickfang der durch den Betrachter sehr schnell wahrgenommen wird.

Eine Marke oder englisch „Brand“ ist nie nur das Logo alleine, sie setzt sich aus der Summe/Gesamtheit aller Vorstellungen zusammen die ein Logo, eine Werbung oder ähnliches beim Betrachter hervorruft, beziehungsweise hervorrufen soll. Also aus Emotionen, Erinnerungen und Eindrücken die durch den Betrachter mit dem Logo in Verbindung gesetzt werden und ein Gesamtbild des Unternehmens oder Produktes erzeugen und es somit eindeutig gegenüber anderen Unternehmen oder Produkten unterscheidbar machen.

Marken lassen sich rechtlich schützen indem man Sie im Markenregister eintragen lässt. Als Marke eintragen lassen sich nach Paragraph 3 Absatz 1 MarkenG:

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.