Was das BFSG regelt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Anbieter, ihre elektronischen Angebote barrierefrei zu machen. Es holt damit nach, was für öffentliche Stellen längst gilt: Digitale Angebote müssen für alle nutzbar sein, auch mit Screenreader, ohne Maus oder mit eingeschränktem Sehvermögen.

Ob das Gesetz eine Organisation trifft, hängt am Anwendungsfall: Es greift, sobald Leistungen elektronisch für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden.

Gilt das auch für unsere Organisation?

Kommt darauf an, was Sie online anbieten. Ein rein informierender Vereinsauftritt fällt in der Regel nicht unter das BFSG. Sobald eine Website aber auf den Abschluss von Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern zielt, ist das Gesetz relevant: beim Spenden-Shop, beim Ticketverkauf, bei der Kursbuchung. Ob schon eine Online-Registrierung oder ein reines Spendenformular darunterfällt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Wer sicher sein will, baut es barrierefrei.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von der Pflicht ausgenommen – das heißt weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Viele kleine Vereine fallen damit von vornherein heraus.

Und jenseits der Paragrafen bleibt die einfachere Wahrheit:

Wer für Menschen arbeitet, will alle von ihnen erreichen. Für gemeinnützige Organisationen ist Zugänglichkeit darum weniger eine Pflicht als eine Frage der Glaubwürdigkeit – so lebt Ihre Organisation Inklusion auch online.

Was „barrierefrei“ konkret heißt

Der praktische Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG); rechtlich verweist das BFSG über seine Verordnung auf die europäische Norm EN 301 549, die die WCAG einbindet. Die vier WCAG-Prinzipien lassen sich ohne Fachchinesisch erzählen. Inhalte müssen wahrnehmbar sein: Bilder brauchen Alternativtexte, Kontraste müssen reichen, Videos brauchen Untertitel. Bedienbar sein müssen sie auch ohne Maus, nur mit der Tastatur. Verständlich in Sprache wie in Struktur. Und robust genug, dass Hilfstechnologien wie Screenreader sie zuverlässig auslesen.

Vieles davon ist schlicht gutes Handwerk: eine klare Überschriften-Struktur, aussagekräftige Linktexte, Formulare mit verständlichen Fehlermeldungen, schnelle und schlanke Seiten. Barrierefreiheit und gute Nutzerführung sind meistens dasselbe.

Warum Overlay-Tools nicht reichen

Rund um das BFSG werben Anbieter mit Ein-Klick-Lösungen: ein Skript einbinden, fertig. Das klingt verlockend, aber hält nicht. Overlays reparieren die Oberfläche, nicht die Struktur – einer ernsthaften Prüfung halten sie nicht stand. Wer auf sie setzt, bezahlt ein Abo und behält das Risiko.

Wie Sie den Stand Ihrer Website prüfen

Einen ersten Eindruck bekommen Sie selbst, mit drei einfachen Tests. Legen Sie die Maus weg: Kommen Sie mit der Tabulatortaste durch die Navigation bis ins Kontaktformular? Schauen Sie auf die Bilder: Tragen sie Alternativtexte? Und prüfen Sie die Kontraste zentraler Texte mit einem frei verfügbaren Kontrast-Checker, etwa dem von WebAIM.

Automatische Test-Tools finden darüber hinaus viele technische Fehler, aber längst nicht alle – ob ein Formular wirklich verständlich ist, merkt nur ein Mensch. Eine belastbare Prüfung kombiniert deshalb Werkzeuge mit manueller Prüfung, im besten Fall mit Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. So haben wir es beim Website-Relaunch des Wittekindshofs gehalten, wo Klientinnen und Klienten von Anfang an getestet haben.

Was zuerst?

Niemand muss alles auf einmal umbauen. Sinnvoll ist eine priorisierte Liste: Was verlangt das Gesetz, was hilft Ihren Nutzerinnen und Nutzern spürbar, was ist verzichtbar? Oft lässt sich im Bestand mehr erreichen als gedacht. Und wenn ein Relaunch ohnehin ansteht, gehört Barrierefreiheit von Anfang an hinein.

Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Website steht: Unser BFSG-Schnellcheck beantwortet genau das, zum Festpreis und mit einer Liste, die auch sagt, was Sie sich sparen können.

Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gesetze-im-internet.de · Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zum BFSG, bundesfachstelle-barrierefreiheit.de · BMAS, Leitlinien zur Anwendung des BFSG, 2022 · BFIT-Bund, Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen zu Overlay-Tools, Stand März 2025 · W3C, Web Content Accessibility Guidelines.

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