Barrierefreiheit hat gerade viele laute Verkäufer: Countdown-Banner, Pauschal-Angebote oder die klassischen Ein-Klick-Overlays. Was dabei untergeht, ist die eigentliche Frage: Was gilt für Sie und was ist wirklich zu tun?
Für viele gemeinnützige Organisationen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit Juni 2025 tatsächlich relevant: Sobald Leistungen elektronisch für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden – etwa ein Spenden-Shop oder ein Ticketverkauf – greift das Gesetz.
Und jenseits der Paragrafen bleibt die einfachere Wahrheit: Wer für Menschen arbeitet, will alle von ihnen erreichen. Zugänglichkeit gehört darum von Anfang an in jede Website, nicht als Nachrüstung.